Experte warnt: Garantien bei Lebenspolicen sind nicht sicher!
Der Finanzexperte der Grünen-Bundestagsfraktion Gerhard Schick legt die Finger in eine für deutsche Anleger wunde Stelle: Er verweist drauf, dass die Garantien von Lebensversicherungen gesetzlich längst nicht so sicher sind, wie viele immer denken.
Die Frage, ob ihre
Lebensversicherungsverträge für den Fall, dass der Anbieter in Konkurs geht, vor Verlusten geschützt sind, treibt Anleger angesichts der niedrigen und bisweilen negativen Zinsen immer mehr um.
Bislang wurde von offizieller Seite wie der Finanzaufsicht Bafin beruhigend auf einen mehrstufigen Plan unter Einbeziehung der Auffanggesellschaft Protektor verwiesen, der die Insolvenz eines
Versicherungsunternehmens verhindern soll.
Die BaFin darf erst als
vorletzten Schritt Leistungen aus einer Police geringfügig kürzen. An dieser Stelle hakte der Finanzexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Gerhard Schick, in einer Anfrage an die Bundesregierung
ein.
Seine Kritik: Die Gesetzeslage sei verworren und widersprüchlich, die Garantien könnten sehr wohl stark gekürzt werden.
Schick verweist in einer Bewertung der
Regierungsschreiben, welches FONDS professionell ONLINE vorliegt, auf einen Widerspruch in dem einschlägigen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Laut Paragraf 222 Absatz 5 VAG darf die Bafin die
Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen um maximal fünf Prozent kürzen.
Dem stehe aber § 314 VAG gegenüber, wo es im Absatz 2 wörtlich heißt: "Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig,
die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der
einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die
Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt."
Bundesregierung möchte freie Hand haben
Der Grünen-Politiker stellt daher die rhetorische Frage, warum das Gesetz dann überhaupt einen maximalen Kürzungswert nennt. Die Antwort liefert er sogleich selber: "Die Bundesregierung will die Rechtslage undurchsichtig halten, damit sie im Ernstfall freie Hand hat", so Schick. Es brauche seiner Meinung aber Klarheit, damit im Ernstfall rechtssicher gehandelt werden kann.
Das Problem betrifft laut Schick auch Riester-Renten. Die Leistungen der gerade für finanzschwache Personen gedachten Altersvorsorgeprodukte dürfen ebenfalls heruntergesetzt werden. (jb)